Der Antrag will ein populistisches Thema lösen, für das es im Rahmen der geltenden Gesetze wenig Spielraum gibt. Maßgeblich für die Frage der Verschenkekisten ist das Kreislaufabfallwirtschaftsgesetz und hinsichtlich der Aufstellung die Sondernutzungssatzung der Stadt. Aufgabe der Stadt ist es Bundesgesetze auszuführen. Es liegt aber nicht im Ermessen der Stadt pauschal auf die Verfolgung von Ordnugnswidrigkeiten, die durch Bundesgesetzgebung vorgeschrieben sind zu verzichten.
Die Ankündigung der Stadt sollte vor allen Dingen eine abschreckende Wirkung haben, da der Umgang mit den Kisten sich verselbstständigt hat und mehr und mehr zur Vermüllung beiträgt. Entsprechend ist auch die Aussage der Stadtreinigung.
Der Ansatz sich dafür einzusetzen rechtssichere Möglichkeiten zu finden und zu kommunizieren ist gleichwohl zu unterstützen. Die vorgegebenen Regelungen, die der Antrag formuliert sind aber weder rechtlich möglich, noch durchsetzbar und würden in der Endkonsequenz zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand führen, der im Vergleich der Kosten/ Nutzen Rechnung nicht adäquat ist.
Zur Wahrheit gehört auch, dass sich Eigentum der Kisten bzw. des Inhalts, was rechtlich als Besitzaufgabe zu werten ist, womit faktisch Abfall vorliegt, so dass das Kreislaufabfallwirtschaftsgesetz greift, fast nie dem vorherigen Eigentümer zugeordnet werden kann, so dass es bislang keinen bekannten Fall gibt, indem tatsächlich Ordnungsgelder verhängt wurden. Eine entsprechende Anfrage hat das bestätigt.
Weiterhin ist zu konstatieren, dass bereits jetzt die rechtliche Möglichkeit besteht Geschenkekisten zu legalisieren, indem man sie entsprechend vorher als Sondernutzung anmeldet. Aber auch dies würde zu einer Zunahme des Verwaltungsaufwands führen.
Letztlich bleibt der Umstand, dass es eine zufriedenstellende Möglichkeit zur Lösung des Problems nicht gibt. Entsprechend wurde der Antrag umformuliert um diesen Umständen Rechnung zu tragen.
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